AGB`S DOOH & ONLINE MEDIEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DOOH BEREICH SCHALTUNGEN (WERBEAUFTRÄGE)
1 Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Accessforbrands gmbh (nachfolgend „Accessforbrands“ genannt) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Accessforbrands und ihren Werbeauftraggebern hinsichtlich der Vermarktung von Werbezeiten (Wehrbeauftragte) im Bereich Digital-out-of-Home und damit verbundene Dienstleistungen.
1.2 Für die Wehrbeauftragte gelten ausschließlich die AGB von Accessforbrands, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Abweichungen von diesen AGB, Ergänzungen, Nebenabreden, die Aufhebung dieser AGB und mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von Accessforbrands schriftlich bestätigt werden. Eine Änderung dieses Formerfordernisses ist nur wirksam, wenn sie schriftlich von Accessforbrands bestätigt wird. Die Anwendung Allgemeiner Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Werbeauftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des Werbeauftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder Accessforbrands ihre Leistungen widerspruchslos erbringt.
1.3 Der Vertrag umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die Ausstrahlung von Werbemotiven, Werbespots und sonstigem Content-Programm auf elektronischen Medien („Schaltung“).
1.4 Accessforbrands ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden den Werbeauftraggebern per E-Mail oder Fax mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Werbeauftraggeber nicht binnen 10 Werktagen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich gegenüber Accessforbrands widerspricht.
1.5 Die AGB werden mit Vertragsschluss gem. Ziff. 3 Bestandteil des Vertrags.
2. Auftragserteilung und –annahme
2.1 Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme des vom Auftraggeber („Auftraggeber“) erteilten Auftrags durch den Auftragnehmer zustande, Änderungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
2.2 Agentur / Mittler und dem Werbungtreibenden geschlossenen Werbevertrag an den Auftragnehmer ab, soweit sie Gegenstand der Beauftragung des Auftragnehmers sind. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). 2.3 Aufträge des Auftraggebers haben eine Bezeichnung des zu bewerbenden Produktes („Produktgruppe“) und des Werbungtreibenden zu enthalten.
2.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen – ganz oder teilweise – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen/Unternehmen, in deren Einrichtungen die elektronische Werbung betrieben wird, zuwiderläuft. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat der Auftragnehmer für die vorgenannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Entstehen im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung oder erweist sich die Werbung als unvereinbar mit der vorstehenden Regelung dieses Absatzes, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Schaltung unverzüglich zu beenden und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
2.5 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
2.6 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
2.7 Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder ein bestimmtes redaktionelles Umfeld der geschalteten Werbung besteht nicht.
3 Schaltzeit
Die Schaltzeit beginnt mit dem Kalendertag der ersten Ausstrahlung der Werbung, spätestens jedoch mit dem Tag, an dem die Werbung ohne Verzug des Auftraggebers hätte ausgestrahlt werden können, und endet mit dem Ablauf der vereinbarten Schaltung.
4 Konkurrenzausschluss
Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbungtreibenden wird nicht zugesichert. Ausnahmen werden hierzu dann zum jeweiligen Projekt & Mediadaten ausgewiesen.
5 Werbemittel
5.1 Die Herstellung der Reproduktionsunterlagen ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dem Auftragnehmer spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Schaltbeginn geeignete Reproduktionsunterlagen (Materialien/Vorlagen) zur Verfügung zu stellen. Bei verpäten Anlieferungen bzw. nicht Einhaltung des Du Termins, muss der Auftraggeber evtl. Mehrkosten übernehmen. Auftraggeber über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Reproduktionsunterlagen unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten die Herstellung der Werbemittel bzw. nimmt auf Wunsch des Auftraggebers erforderliche Anpassungen ungeeigneter Reproduktionsunterlagen auf dessen Kosten vor. Sofern der Auftraggeber die Reproduktionsunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt und sich die Schaltung dadurch verzögert bzw. verkürzt, entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich der Auftragnehmer anrechnen zu lassen.
5.2 Die für eine Schaltung von elektronischer Werbung vom Auftragnehmer entwickelte Werbeidee und computergrafische Umsetzungen sind geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Auftraggeber ist ohne gesonderte Nutzungsvereinbarung zu einer Nutzung dieser Werke nicht berechtigt. Sofern Auftragnehmer und Auftraggeber im Vertrag ein Nutzungsrecht im Anschluss an die Schaltzeit vereinbaren, beinhaltet dieses Nutzungsrecht das einfache, zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche und unübertragbare Recht, das Werk auf eigenen Medienplattformen (Webauftritt, In-House- und Storemedien etc.) des Auftraggebers auszustrahlen. Der Auftraggeber ist berechtigt, für die Ausstrahlung auf den eigenen Medienplattformen erforderliche Änderungen am Werk vorzunehmen.
5.3 Eine Herausgabe der vom Auftraggeber gelieferten Reproduktionsunterlagen erfolgt, sofern es der Auftraggeber bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Schaltzeit schriftlich verlangt. Reproduktionsunterlagen, die während dieser Frist nicht zurückgefordert werden, gehen mit Beendigung der Schaltung entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über und können vom Auftragnehmer entsorgt werden.
5.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive und Werbespots sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Prüfpflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht.
5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis auf Widerruf das Motiv als Musterdruck und/oder für eigene Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen, insbesondere es in einer webbasierten Datenbank zu verwenden.
6. Preise
6.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Listenpreise der accessforbrands..
6.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
6.3 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.4 Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung zahlbar. Das Zahlungsziel ist Standartmäßig mit 7 Tage vor Performancestart zu 100% zu leisten. Eine Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt somit im Voraus. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend.
7.2 Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrags die weitere Durchführung des Vertrages ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen.
8.Vertragsstörung / Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.2 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
8.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Streik; höhere Gewalt; Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt oder verfügt werden; Ausfälle oder Störungen des Online- und Mobilfunk-Verkehrs aufgrund innerer oder äußerer Einwirkungen; Programmausfälle infolge technischer Defekte außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers). Bei einer Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Zeit eine Ersatzschaltung gewährt. Sofern der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung
A) nicht mehr erreicht werden kann, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für die ausgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstatten. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
B) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Schaltungsbeginn, spätestens jedoch bis 1 Woche nach Beendigung der Schaltung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.
9. Rücktritt vom Vertrag
9.1 Accessforbrands und der Werbeauftraggeber sind berechtigt, sofern die Parteien nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbaren, bis zu 6 Kalenderwochen (42 Kalendertage) vor Beginn der Distribution vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Der Rücktritt ist in jedem Falle schriftlich - per Fax oder per E-Mail - an Accessforbrands zu richten.
9.2 Das Rücktrittsrecht gilt nicht für Werbeformen mit einer Dauer ab 180 Sekunden und Sponsoring.
9.3 Accessforbrands kann jederzeit von einem Werbeauftrag zurückzutreten, wenn die Erfüllung der von Accessforbrands geschuldeten Leistung aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche Accessforbrands nicht zu vertreten hat, wie z.B. Programmänderungen und Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstiger staatlicher Stellen. Darüber hinaus kann Accessforbrands bis 10 Kalendertage vor Beginn der Distribution vom Vertrag zurücktreten, wenn sich eine Konkurrenzsituation zwischen Werbeauftraggeber und einem Partner des Werbeträgers ergibt. In diesen Fällen sind Ansprüche des Werbeauftraggebers ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht in Fällen, in denen Accessforbrands das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat.
9.4 Ein Rücktritt nach Ablauf der Frist von 6 Wochen (42 Tagen) vor Distribution bedarf der Zustimmung von Accessforbrands. Sollte Accessforbrands ausnahmsweise einem solchen Rücktrittsersuchen zustimmen, erfolgt dies gegen Berechnung folgender Stornovergütung gemessen am Nettopreis des jeweiligen Werbeauftrags:
Zwischen 41 und 25 Kalendertage: 50 %
Zwischen 24 und 10 Kalendertage: 75 %
Weniger als 10 Kalendertage: 100 %
Nach Beginn der Distribution: 100 %
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Die Rechnungsstellung erfolgt gem. Ziff. 6 dieser AGB. Ein Anspruch des Werbeauftraggebers auf Stornierung ist auch bei Zahlung einer Stornovergütung ausgeschlossen.
10. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, Daten und Unterlagen, die sie vom jeweiligen Vertragspartner erhalten, vertraulich zu behandeln und – außer im Falle einer behördlichen oder gesetzlichen Anordnung – Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Verträge, Preislisten und Rabatte. Dritte sind nicht konzernrechtlich mit Accessforbrands verbundene Unternehmen. Ziff. 5.4 bleibt unberuührt.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Vorliegende AGB und die Verträge gemäß Ziff. 3 unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind nicht anwendbar.
11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg. Accessforbrands ist jedoch auch berechtigt, den Werbeauftraggeber an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
11.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
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accessforbrands gmbh, Lilienthalstr 5c in 12529 Schönefeld / Berlin Tel 0049 174 3285508
Stand: 30.Sept.2019
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