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AGB`S OOH MEDIEN (ANALOGER WERBUNG)

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
OOH BEREICH SCHALTUNGEN (WERBEAUFTRÄGE I ANALOGER WERBUNG)
 

1. Allgemeines
1.1. Den Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und accessforbrands
(Auftragnehmer) liegen die nachstehenden AGBs zugrunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Individuell getroffene Vereinbarungen bedürfen der Schrift form und gehen diesen AGBs vor.
1.2. Die AGBs gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn wir hierauf nicht in jedem einzelnen Fall Bezugnehmen.

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2. Angebote – Vertragsschluss / Kündigung
2.1. Alle Angebote von uns sind freibleibend. Wir gehen bei der Angebotserstellung
hierbei von den zur Angebotserstellung gemachten schrift lichen Angabendes Auft raggebers aus.
2.2. Alle Auft räge bedürfen der Schrift form und werden von uns schrift lich bestätigt.
2.3. Eine Auft ragsstornierung oder Vertragskündigung ausschließlich für Mediaaufträge ist bis 90 Tage vor Ausführungsbeginn berechnen wir 10% der Schaltkosten. Bis 60 Tage vor Ausführungstermin berechnen wir 40% der beauftragten Schaltkosten, bis 45 Tage 60% und bis 30 Tage vor Ausführungsbeginn 90% der
Schaltkosten. Danach sind 100 % Stornokosten fällig.
2.4. Vertragskündigungen für andere Auft räge werden von uns nach tatsächlich
entstandenem Aufwand zum Zeitpunkt der Kündigung berechnet.


3. Ausführungsunterlagen – Vorlaufzeit
3.1. Zur Erstellung des beauft ragten Werbemitt els (Werbeposter-Druck o.a.)
müssen druck-fähige Unterlagen an uns oder der von uns benannten Druckerei kostenfrei mindestens 2 Wochen vor Auslieferungs- oder vor geplantem Installationstermin zugestellt werden.
3.2. Bei eventuellem Verlust der Unterlagen haft en wir maximal bis zur Höhe des Materialwerts.
3.3. Bei kürzeren Eingangszeiten übernehmen wir keine Gewähr für den fristgerechtenDruck des Posters.

 

4. Preise
4.1. Es gelten die zur Zeit der Auft ragserteilung jeweils gültigen Preise zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Die Preise für Warenlieferungen verstehen sich rein nett o und schließen Verpackung, Fracht- und Versandkosten nicht ein.
4.3. Bei Medialeistungen sind Versandkosten und Transportkosten nicht in den
berechneten Preisen enthalten. Enthalten sind die Kosten für den Nutzungszeitraum.
Abweichungen sind möglich und werden im jeweiligen Mediadatenblatt zum Standort ausgewiesen.
4.4. Ändern sich 4 Wochen nach Vertragsabschluss Abgaben und andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechti gt.
4.5. Werden Montage- und Installati onsleistungen von uns einzeln angeboten und vom Auft raggeber beauft ragt, so ist bei der Preiskalkulati on vorausgesetzt, dass keine unvorhersehbare Behinderung und Verzögerung eintritt . Insbesondere entstehende Zeit-, Material- und Arbeitsaufwände, die zu Lasten des Auftraggebers gehen, müssen von uns nachberechnet werden.

 

5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die vollständige Zahlung des Preises ist bei Auslieferung der Ware, bei Installationstermin oder bei Schaltungsbeginn von Mediaauft rägen fällig. Abweichungen hierzu werden in den Mediadaten bei umfangreichen Projekten ausgewiesen.
5.2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechti gt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen
Höhe zu fordern. Sollte ein höherer Schaden nachweisbar sein, ist der Auftragnehmer berechti gt, diesen geltend zu machen.
5.3. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Bei Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung.
5.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
5.5. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt).
5.6. Beim Erstauftrag wird vor Auftragsausführung 50% des veranschlagten Gesamtvolumensseitens accessforbrands als Akontozahlung eingefordert.

 

6. Gewährleistungen
6.1. Wir gewährleisten für Medialeistungen die vertragsgemäße Durchführung der Werbemitt el-Installati onen. Wer-beposter oder andere Werbemitt el werden durch uns an den vereinbarten Standorten für die vereinbarte Aushangzeit.montiert. Vereinbarungen über monatliche Schaltzeiten beinhalten eine Aushangzeit von 28 Tagen. Abweichungen hierzu sind in den Mediadaten  extra ausgewiesen.
6.2. Bei Installati onen von Werbepostern oder Werbemitt eln kann keine Gewährleistung
für die Durchführung der Montage an einem besti mmten Tag erfolgen.
6.3. Wenn vereinbarte Standorte oder Werbeflächen, die der Auftraggeber gebucht hat, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, z.B. aufgrund unvorhergesehener Baumaßnahmen oder Bautechnik oder aus behördlichen
Genehmigungsgründen, unerwartet nicht zur Verfügung stehen oder vorzeiti g wegfallen, so werden dem Auft raggeber andere verfügbare Standorte angeboten. Das Recht für vorzeiti ge Demontagen von Werbepostern behalten wir uns in solchen Fällen vor.
6.4. Übergibt der Auftraggeber Werbeposter oder andere Werbe-mitt el, die von Dritt en hergestellt worden sind, so haftet der Auft raggeber für eventuelle Schäden und Kosten, die aus einem technisch nicht einwandfreiem oder sofort installierbaren Zustand dieser Werbeposter oder Werbemitt el bei Übergabetermin
resultieren.
6.5. Für eventuell während der Laufzeit eintretende Beschädigungen an Werbeträgern oder Werbemitt eln, insbesondere durch höhere Gewalt, Vandalismus oder Diebstahl, leisten wir keinen Schadenersatz oder Nachbesserung.
6.6. Bei höherer Gewalt, insbesondere bei Sturm ab Windstärke 8, sind wir berechtigt, Werbeposter an Baugerüsten und Fassaden – auch im Voraus – zu demontieren. Eventuell erforderliche Neumontagen und Demontagen gehen auf Kosten des Auftraggebers. Dadurch ggf. entstehende Ausfallzeiten während der
Schaltung berechti gen den Auft raggeber nicht zur Minderung.
6.7. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die vom Auftraggeber gebuchten Werbeflächen während der Laufzeit ununterbrochen sichtbar sind.
6.8. Für Form und Inhalt von beauftragten Druckerzeugnissen oder Werbemitteln ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Ebenso hat er für die urheberund wett bewerbsrechtliche Unbedenklichkeit des Werbemotivs Sorge zu tragen und uns von möglichen Schadensersatzansprüchen sowie Rechtsverfolgungskosten freizustellen. Insbesondere sind wir auch berechtigt, behördlich untersagte Werbemotive des Auftraggebers am Standort zu demontieren.
6.9. Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen bei Druckerzeugnissen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge.
6.10. Mängel der Werbemittel, Werbeträger oder anderer Leistungen, die uns in Auftrag gegeben wurden, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insbesondere sind Ersatzansprüche für Medialeistungen während der Schaltzeit geltend zu machen.
6.11. Bei berechtigter Mängelrüge sind wir zur Nachbesserung verpflichtet. Ist die Nachbesserung erneut nicht einwandfrei, ist diese nicht möglich oder dem Auftraggeber nicht zumutbar, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Wandlung oder Minderung.

 

7. Haftung
7.1. Sollte unsere Berechtigung für die Anbringung oder den Verbleib des Werbemittels am vereinbarten Standort aus Gründenenden, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere gemäß AGB 6.3.), so hat der Auftraggeber keine
Ersatzansprüche.
7.2. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Vorstehende Haftungsbeschränkung besteht nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von accessforbrands oder ihren Erfüllungsgehilfen beruht.

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accessforbrands gmbh, Lilienthalstr 5c in 12529 Schönefeld / Berlin; 

Stand: 30.Sept.2019

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